Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich der Bedingungen

Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine

Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach

Vertragsabschluß widersprechen.

  1. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend . Aufträge sowie deren Änderung und Ergänzung werden erst durch unsere schriftliche

Bestätigung anhand unseres Auftragbestätigungsformulars für uns verbindlich.

Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen

unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden; wir behalten uns auch ohne ausdrücklichen Hinweis das Urheberrecht

und sonstige Schutzrechte vor.

Die Angaben über Maße, Gewichte, Qualität, Farben enthalten ebenso wie Zeichnungen und Montageskizzen nur

Annäherungswerte. Geringfügige Abweichungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsinhalt, Zeichnungen, Warenmustern

o.ä. sind gelegentlich nicht vermeidbar und begründen keine Gewährleistungsrechte oder sonstige Einwendungen des Kunden.

Wesentliche Abweichungen vom Vertragsinhalt werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden besprochen und abgestimmt.

  1. Preise

Die Preise verstehen sich ab Lager/Produktionsstätte ausschließlich Verpackungskosten und zzgl. der am Liefertag geltenden

Mehrwertsteuer, soweit diese nicht bereits im Angebot ausgewiesen ist.

Sofern die Lieferung nicht durch uns erfolgt geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder den Kunden auf diesen

über. Versicherungen gegen Transportschäden und Transportverluste werden von uns nur auf seinen eigenen ausdrücklichen

Wunsch und Namen abgeschlossen; etwaige Transportschäden sind unmittelbar zwischen dem Kunden und der Versicherung

zu regulieren.

  1. Lieferung/Ausführung

Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von

Lieferfristen werden ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

Wird ein von uns verbindlich bestätigter Liefertermin um mehr als drei Monate überschritten, sind beide Vertragspartner

berechtigt, den Rücktritt zu erklären. Auch in diesem Fall sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Sollten vor oder während der Ausführung eines Auftrages unserer Kunden Umstände eintreten, die es uns unmöglich machen,

einen Auftrag zu Ende durchzuführen, haben wir das Recht, eine andere Firma mit der weiteren Durchführung zu beauftragen.

Hat der Auftraggeber/Kunde diese Umstände zu verantworten, trägt er die dafür entstehenden Mehrkosten.

Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungsstellung.

  1. Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge sind unmittelbar nach Wareneingang in bar zu begleichen, falls keine schriftlichen Sondervereinbarungen

getroffen wurden.

Wir sind berechtigt, min. 50% des vereinbarten Kaufpreises nach Auftragsbestätigung

von Neukunden durch schriftliche Anforderung beim Kunden fällig zu stellen.

Gerät der Kunde in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der

deutschen Sparkassen; im Falle des Verzuges des Kunden werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort

fällig.

Forderungen des Kunden gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht

gegenüber unseren Kaufpreisansprüchen nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen,

sofern diese Gegenforderung nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm übersandte Unterlagen, Angebote, Skizzen, Zeichnungen wie sonstiges unverzüglich

auf Vollständigkeit wie Fehler zu überprüfen. Der Kunde hat Veränderungen der örtlichen Situation gegenüber dem Zeitpunkt

bei Vertragsabschluß/Aufmass durch uns unaufgefordert schriftlich mitzuteilen; zusätzliche Arbeiten unsererseits , die auf einer

Veränderung der örtlichen Gegebenheiten nach Vertragsabschluß beruhen, sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten, und zwar

wahlweise nach Aufmass bzw. Stückpreis und auf Stundenlohnbasis. Der Kunde ist verpflichtet, während der Installationszeit

durch uns für eine ordnungsgemäße Abdeckung der Einrichtung zu sorgen, und zwar auf seine Kosten. Dem Kunden ist

bekannt, dass bei der Montage Schäden entstehen können. Der Kunde ist verpflichtet, diese sofort und auf schriftlichem Wege

bei uns zu melden, andernfalls sind wir von jedweder Haftung frei.

Der Kunde hat unsere Arbeiten nach Fertigstellung abzunehmen und hierbei zu untersuchen. Mängel/unfertige Arbeiten, die bei

sorgfältiger Kontrolle erkennbar sind, müssen bei der Abnahme oder spätestens binnen einer Woche danach schriftlich gerügt

werden. Bei nicht erkennbaren Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mängel, die wir einzustehen haben, werden durch

uns oder durch eine von uns bestimmte Firma behoben. Mangelhafte Teile werden nachgebessert oder nach unserer Wahl neu

geliefert. Die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder

einer zugesagten Ersatzlieferung binnen einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist, kann Herabsetzung der

Vergütung oder RückgaÅNngigmachung des Vertrages verlangt werden.

Generell werden von uns bestimmte Eigenschaften des Gewerkes oder des Materials nicht im Rechtssinne zugesichert.

Eigenmächtige Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden führen zum Ausschluss sämtlicher

Gewährleistungsansprüche. In jedem Falle der Gewährleistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern uns

kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln angelastet werden kann. Die Geltendmachung mittelbarer Schäden oder

etwaige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen; die Verjährungsfristen für sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche auch

in positiver Vertragsverletzung richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Teile werden von uns unter Eigentumsvorbehalt der Fa. DAG-Techniks geliefert. Unser Eigentum bleibt bestehen, bis die

betreffende Lieferung und alle Forderungen aus anderen Lieferungen oder sonstigen Verträgen restlos von dem Kunden

bezahlt sind, ebenso dürfen diese weder installiert noch weiter verkauft werden.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte

eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berücksichtigt.